Business Spotlight

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Business Spotlight

Auf einen Blick

Erscheinungsweise

8x pro Jahr

Verkaufte Auflage

13.363

Ø 2019

Verlagsangabe

Perfektes Business-Englisch für den Job

Business Spotlight richtet sich an deutsche Mitarbeiter international agierender Unternehmen: von der Führungskraft bis zum Assistenten; aus Karrieregründen haben sie alle ein großes Interesse an einer sprachlichen Weiterbildung. In diesem Magazin gehen muttersprachliche Journalisten und Sprachexperten auf branchenübergreifend relevante Themen ein. Wie zum Beispiel interkulturelle Kommunikation, Business-Skills, Karriereplanung. Zugleich wird über Menschen und Unternehmen berichtet, die die Welt der Wirtschaft prägen und verändern. So ist das Konzept von Business Spotlight unverwechselbar: Die Leser:innen erweitern effektiv Ihren (Fach-)Wortschatz und erfahren dabei Neues und Spannendes aus Wirtschaft und Beruf.

Anzeigenpreise 2024

FormateAnschnitt in mmPreise 2024 in Euro
2/1 Seite420 x 28012.600
1/1 Seite210 x 2806.660
1/2 Seite quer210 x 1403.680
1/2 Seite hoch105 x 2803.680
1/3 Seite quer210 x 932.520
1/3 Seite hoch70 x 2802.520
1/4 Seite quer210 x 702.000
1/4 Seite hoch53 x 2802.000
1/4 Seite105 x 1402.000
1/6 Seite123 x 581.480

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Für die Abwicklung eines Anzeigen-
auftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen
maßgeblich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann
keine Anwendung, wenn der Verlag im Einzelfall nicht widerspricht.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der unter Ziffer 1. genannten Frist abgerufen und ver-
öffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab-
nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.

5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen an bestimmten Plätzen
der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Verlag hat eine
bestimmte Platzierung schriftlich bestätigt.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich
bestätigte Aufträge – sowie einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigen-
abschlusses abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer
Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Verlages
widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden. Beilagen-
aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und
dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim
Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremd-
anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem
oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut
nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –
ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer
bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen
Entgelt geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler-
korrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs
gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen
werden nach der Preisliste gewährt.

12. Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag besteht bis zu 5 Werktage vor dem
jeweiligen Anzeigenschluss.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von einem
Prozentpunkt über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundes-
bank, mindestens aber in Höhe von 6%, sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auf-
traggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprüng-
lich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-
stand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungs-vergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren
Rechnung angenommen.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, Postkarten,
Newsletter, Hörmedien und andere Sonder-Werbeformen. Jeder Auftrag wird
erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
c) Eine Änderung der Anzeigen-Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende
Aufträge.
d) Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung bean-
sprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von
mindestens 50% erforderlich.
e) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die recht-
liche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn
er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch
dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeits-
kämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung
der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten
Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach Tausender-Seitenpreis
gemäß der garantierten Auflage zu bezahlen.
g) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach
Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen worden ist.
h) Vor Drucklegung werden ausnahmslos keine Maschinenandrucke versandt.
i) Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte
Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage
abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und
Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der
Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
j) Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen
auch Rücken an Rücken zu platzieren.
k) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor,
Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
I) Anzeigen, die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf eines der Verlagsobjekte
beziehen, bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
m) Farbausschluss kann nicht zugesagt werden.
n) Bei fernmündlich erteilten Anzeigenaufträgen oder Korrekturen sind An-
sprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leserschaft

Die Leserschaft im Überblick

BILDUNG- UND EINKOMMENSELITE

innovationsorientierte und weltoffene Konsumenten

Verlagsangabe
International

121.000

Nutzer:innen: deutsche Mitarbeiter :innen international agierender Unternehmen

Verlagsangabe
Einkommenselite

erreicht wirtschftlich sehr etablierte Zielgruppen

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